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Weltweit kaum NGT-Pflanzen marktreif, kaum klimaresiliente Sorten

- Auf dem internationalen Non-GMO Summit 2024 in Frankfurt lieferte Dr. Samson Simon vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) einen aktuellen Überblick zu marktreifen und geplanten NGT-Pflanzen in Europa und weltweit.

Dr. Samson Simon beim Non-GMO Summit 2024. Foto: Nina Werth

Klimaresiliente NGT: Werbeversprechen und Marktrealität klaffen auseinander

Derzeit sind weltweit nur fünf nicht-transgene NGT-Pflanzen auf dem Markt, keine davon in der EU: unter anderem eine angeblich blutdrucksenkende Tomate in Japan, länger haltbarer Salat oder Mais mit veränderter Stärkezusammensetzung in Nord- und Südamerika sowie Asien. Etwa 15 weitere Pflanzen stehen vor der Zulassung, erläuterte Simon. In den Kommerzialisierungspipelines der Gentechnikfirmen befinden sich ca.150 NGT-Pflanzen, die in erster Linie konsumorientiert (Abb. 1; consumption oriented) sind. Das von NGT-Befürwortern vielgenutzte Argument für den Einsatz von NGT, die Entwicklung klimaresilienter Pflanzen (Abb. 1; Teilmenge von „abiotic stress“), spielt kaum eine Rolle, stellte Simon fest. Quellen seiner Analyse waren eine Studie von Dr. Eva Gelinsky im Auftrag des Schweizer Bundesamts für Umwelt (BAFU) und Daten des US-Landwirtschaftsministeriums. 

 

Geltendes Gentechnikrecht muss bleiben

Die Biotechnologie befinde sich durch die Werkzeuge der Genom-Editierung in einem tiefgreifenden Wandel, stellte Samson Simon fest: „Genome können in einem revolutionären Ausmaß neu geformt, neu gestaltet oder neu gemischt werden“, erläuterte der wissenschaftliche Berater beim BfN. Die Möglichkeiten scheinen grenzenlos. Gleichzeitig sei das Wissen über die Auswirkungen der Genom-Veränderungen auf Organismen und Ökosysteme sehr begrenzt, betonte er. Die „NGT-Konstrukte“ müssen aus Sicht des BfN auch in Zukunft einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterzogen werden, weil auch die neuen Methoden Risiken keinesfalls ausschließen. In einem Dossier vom Februar 2024 stellte das BfN fest, dass eine Deregulierung dem Vorsorgeprinzip widerspricht.  

Unwissenschaftliche Kategorisierung

Die Definition der Kategorie NGT-1, die bis zu 20 Veränderungen im Genom erlaubt, bezeichnete Simon als willkürlich und wies sie als wissenschaftlich nicht zu begründen zurück. Jegliche Veränderung am Genom könne gravierende Folgen haben, die Wechselwirkungen dürften nicht unterschätzt werden. Das Argument, dass Veränderungen durch die „Genschere“ auch mit herkömmlichen Züchtungsmethoden herbeigeführt werden können, entkräftete Simon und erklärte, das BfN habe deutliche Unterschiede festgestellt.

Non-GMO Summit Abschlussbericht

Non-GMO Summit Präsentionen (Englisch)

Präsentation von Dr. S. Simon beim Non-GMO Summit (Englisch)

Bohle F, Schneider R, Mundorf J, Zühl L, Simon S and Engelhard M (2024), Where does the EU-path on new genomic techniques lead us? (Englisch)

Dr. Eva Gelinsky. Neue gentechnische Verfahren: Kommerzialisierungspipeline im Bereich Pflanzenzüchtung und Lizenzvereinbarungen

Biopress zum Non-GMO Summit

Anses-Gutachten