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Neue EU-Regeln: Sicher „Ohne Gentechnik“ künftig nur noch mit Siegel
„Es ist enttäuschend, dass die Europaabgeordneten sogar die weitgehende Abschaffung der Gentechnik-Kennzeichnung für Lebensmittel durchgewinkt und nicht einmal ein wirksames Verbot für Saatgut-Patentierungen durchgesetzt haben – anders als das Parlament selbst es noch vor zwei Jahren beschlossen hat“, kommentiert Alexander Hissting, Geschäftsführer des Verbandes Lebensmittel ohne Gentechnik (VLOG), der das das grüne „Ohne GenTechnik“-Siegel für Lebensmittel vergibt.
„Jetzt müssen und werden die freiwilligen Siegel ,Ohne GenTechnik‘ und Bio diese neue gesetzliche Kennzeichnungslücke schließen. Denn die große Mehrheit der Verbraucher:innen will auch bei ,Neuer‘ Gentechnik (NGT) Klarheit darüber, ob sie bei der Herstellung ihrer Lebensmittel eingesetzt wurde. Wenn bald selbst bei Brot, Bier, Bananen oder Babybrei Gentechnik im Spiel sein könnte, wird eine ‚Ohne Gentechnik‘-Kennzeichnung künftig noch wichtiger“.
Bisher musste bei Lebensmitteln mit Gentechnik-Zutaten immer in der Zutatenliste darauf hingewiesen werden. Diese gesetzliche Gentechnik-Pflichtkennzeichnung wird durch die Neuregelung für einen großen Teil der NGT in zwei Jahren wegfallen. Auch Zulassungsverfahren, Risikoprüfungen und weitere Sicherheitsmaßnahmen werden für diese Gentechnik-Pflanzen kurzerhand abgeschafft.
„Die neuen Regeln machen die ‚Ohne Gentechnik‘-Produktion schwieriger und aufwändiger, aber nicht unmöglich. Wir werden uns den Herausforderungen stellen und unsere Standards entsprechend anpassen, um auch den Einsatz von NGT weiterhin zuverlässig auszuschließen. Die Verschiebung dieser Lasten von den Gentechnik-Firmen und damit von den Verursachern hin zur Lebensmittelwirtschaft ist unfair und wurde von der Mehrheit der Europaparlamentarier leider weitgehend ignoriert“, so Alexander Hissting.
„Jetzt muss Bundeslandwirtschaftsminister Rainer in Deutschland die nationalen Gentechnik-Regeln in Zusammenarbeit mit ,Ohne Gentechnik‘ und Bio so anpassen, dass sie vor NGT-Verunreinigungen geschützt werden und die hohe Nachfrage nach gentechnikfreien Lebensmitteln weiter erfolgreich bedienen können“. Beide Sektoren zusammen verkauften in Deutschland 2025 Lebensmittel für rund 36 Milliarden Euro.
Die neuen EU-Regeln für NGT sollen nach einer Übergangsfrist von zwei Jahren angewendet werden. Bis dahin sind zahlreiche technische und rechtliche Fragen zu klären, etwa zu Koexistenzregeln, Dokumentation, Haftungsfragen und Nachweisverfahren. Die Neuregelung könnte sogar noch einmal komplett rechtlich in Frage gestellt werden, wie bereits mehrere juristische Stellungnahmen und zuletzt ein aufsehenerregendes Gerichtsurteil in Großbritannien gezeigt haben.
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