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Behörde räumt ein: Cibus-Raps ist eine Gentechnik-Pflanze
Die US-Firma Cibus hatte das Erbgut ihres Rapses mit einem als RTDS bezeichneten Verfahren der Oligonukleotid-gesteuerten Mutagenese (OgM) so verändert, dass er gegen ein Herbizid resistent wurde. OgM war eines der ersten neuen gentechnischen Verfahren, mit denen sich das Erbgut gezielt ändern ließ. Da es aufwändiger ist als die später entwickelte Gen-Schere CRISPR/Cas, spielt das Verfahren heute keine Rolle mehr. Relevant sind jedoch weiterhin die damit entwickelten Pflanzen.
Das BVL hatte im Februar 2015 auf Anfrage der Firma Cibus entschieden, dass deren Raps nicht als gentechnisch veränderte Organismen im Sinne des Gentechnikgesetzes einzustufen sei, da es sich bei dem angewandten Verfahren um eine zielgerichtete Mutation handle, die vom Gentechnikrecht ausgenommen sei. Dagegen hatten mehrere Bio- und Umweltverbände Einspruch eingelegt. Nach dessen Zurückweisung reichten eine konventionelle Ölmühle, ein biologischer Saatgutzüchter und der Umweltverband BUND Klage beim Verwaltungsgericht Braunschweig ein. Das Verfahren ist immer noch anhängig und verhinderte bisher einen Anbau des Cibus-Rapses. Zudem hatte die EU-Kommission im Sommer 2015 die Mitgliedsstaaten aufgefordert, keine unkontrollierten Freisetzungen zu erlauben solange nicht EU-weit über den Status solcher Pflanzen entschieden sei. Nun hat der EuGH eindeutig entschieden, dass neue gentechnische Verfahren unter das Gentechnikrecht fallen. Dem BVL blieb also nichts anderes übrig, als seine Entscheidung von 2015 zurückzunehmen.
„Das Beispiel Cibus-Raps zeigt, wie elemantar wichtig die EuGH-Entscheidung für eine glaubwürdige, gentechnikfreie Landwirtschaft ist“, sagte VLOG-Geschäftsführer Alexander Hissting. „Ohne dieses Urteil hätten gentechnisch veränderte Pflanzen wie der Cibus-Raps mit behördlicher Erlaubnis ohne jede Kennzeichnung und Kontrolle angebaut werden können.“ Aus Sicht des VLOG ist nun eine weitere Fragen zu klären: Der Cibus-Raps wird in den USA und Kanada angebaut und dort von Cibus als gentechnikfrei beworben. „Die EU-Kommission und die Behörden der Mitgliedsstaaten müssen umgehend sicherstellen, dass alle Rapsimporte aus diesen Ländern nicht nur auf die üblichen gentechnisch veränderten Rapslinien untersucht werden, sondern auch auf die Anwesenheit von Cibus-Raps“, fordert Hissting deshalb.
BVL: Cibus Raps-Bescheid vom BVL zurückgenommen (17.08.2018)