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Bekommt Schweiz eigenes "Ohne Gentechnik"-Label?

- In der Schweiz soll künftig die Kennzeichnung von tierischen Erzeugnissen aus gentechnikfreier Fütterung möglich sein. Einen entsprechenden Entwurf zur Änderung des Gentechnik-Rechts hat das Innenministerium erarbeitet. Damit können sich Schweizer Produzenten von billigerer Importware abgrenzen.

In der Schweiz werden generell keine gentechnisch veränderten Pflanzen verfüttert. Bislang dürfen die Landwirte und Lebensmittelverarbeiter damit aber nicht werben. Sie fordern deshalb schon länger eine Anpassung - vor allem, um sich von Fleisch, Eiern und Milch aus dem Ausland, z.B. aus Deutschland, abzugrenzen. Die sind oft günstiger, weil meist Gentechnik-Soja oder -Mais verfüttert wird. Mit einem „Ohne Gentechnik“-Hinweis können die eidgenössischen Verbraucher die Qualität der heimischen Erzeugnisse leichter erkennen.

Der Schweizer Bauernverband begrüßte die in Aussicht gestellten Möglichkeiten, berichtet die Schweizerische Depeschenagentur. Man könne so auf den Mehraufwand für gentechnik-freie Fütterung hinweisen und den Verbrauchern erklären, warum diese Produkte mehr kosten als Importware.

Greenpeace Schweiz kritisierte hingegen die Pläne. Stattdessen fordert die Umweltschutzorganisation eine Pflichtkennzeichnung von Produkten, die mittels Gentechnik hergestellt wurden. Aus Sicht des Verbands Lebensmittel Ohne Gentechnik (VLOG) schließt jedoch das eine nicht das andere aus. Im Gegenteil: die "Ohne Gentechnik"-Labels könnten dazu beitragen, weitere Unternehmen auch für eine verpflichtende Positivkennzeichnung zu gewinnen. Deshalb befürworten die Umweltverbände in Österreich und Deutschland die jeweils nationale Regelung zur "Ohne Gentechnik"-Kennzeichnung von Lebensmitteln.

Als nicht umfassend genug kritisierte das Schweizer Konsumentenforum (kf) das Vorhaben des Innenministeriums. So würden mit Hilfe von gentechnisch veränderten Mikroorganismen hergestellte Arzneimittel oder Vitaminpräparate nicht von der „Ohne Gentechnik“-Kennzeichnung erfasst. Das ist zwar richtig – es kann aber auch nicht das Ziel sein, eine Regelung zu schaffen, die so umfassend und streng ist, dass sie kaum ein Produzent erfüllen kann. Mit den Kriterien muss immer ein Balanceakt gegangen werden – zwischen den hohen Ansprüchen der Verbraucher nach einer größtmöglichen Gentechnikfreiheit und dem, was in der landwirtschaftlichen Praxis realisierbar ist. Nur so lässt sich eine Marktdifferenzierung erreichen. Und nur so kann der Verbraucher seine Macht am Einkaufsregal nutzen, um gezielt eine Landwirtschaft ohne gentechnisch veränderte Pflanzen zu unterstützen.

sda/Neue Zürcher Zeitung: Differenziertere Deklaration von Milch und Fleisch weckt Skepsis (01.04.14)

VLOG: Schweiz kommt Kennzeichnung näher (17.12.13)