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Bundesrat verschärft Auflagen für Gene Drives
Wer mit Gene-Drive-Organismen arbeiten oder diese freisetzen will, muss nach Willen des Bundesrats deshalb die Sicherheitsstufe 3 statt 2 befolgen. Die Arbeiten müssen behördlich genehmigt werden. Beantrag hatte die Änderungen die hessische Landesregierung.
Zur Begründung heißt es im Beschluss des Bundesrats, die nun abgeänderte Verordnung der Bundesregierung greife „den Umgang mit genetischen Elementen, welche die eigene Ausbreitung in Populationen sich sexuell vermehrender Organismen vorantreiben, auf. Damit werden erstmals im deutschen Gentechnikrecht so genannte Gene Drive-Organismen regulatorisch angesprochen, die im Falle ihrer Freisetzung das Potenzial haben, neue Eigenschaften zusammen mit dem Bauplan des Mechanismus für die gentechnische Veränderung an alle Nachkommen zu vererben. Die Freisetzung von Gene Drive-Organismen birgt damit das Risiko, ganze Populationen von Pflanzen oder Tieren irreversibel zu verändern oder auszurotten.“
Zudem forderte der Bundesrat die Regierung auf, bei der Risikobewertung von Gene-Drive-Organismen das Vorsorgeprinzip zu berücksichtigen und „insbesondere dem Naturschutz (…) besonderes Gewicht zu geben“.
Die Organisation Save Our Seeds (SOS) begrüßte den Beschluss des Rats. Dieser sei aber „nur der erste, dringend gebotene Schritt“. Nun müssten schnell „spezifische Sicherheitsmaßnahmen für diese neue Klasse von gentechnisch veränderten Organismen“ erarbeitet werden. Laut SOS können Gene Drives „Mücken, Fliegen, Mäuse, aber auch Pflanzen“ derart verändern, „dass sie eine neue Eigenschaft schnell und flächendeckend in wildlebenden Populationen verbreiten. Durch eine spezielle Anwendung der sogenannten CRISPR-Cas-Technologie kann hier die gentechnische Manipulation selbst weitervererbt werden und so eine zeitlich und räumlich nicht kontrollierbare gentechnische Kettenreaktion in der Natur auslösen.“
Bundesrat: Beschluss vom 07.06.2019
Verordnung der Bundesregierung (Bundesrat-Drucksache vom 27.03.2019)
VLOG: UNO: Neue Gentechnik-Verfahren brauchen einen rechtlichen und ethischen Rahmen (07.03.2019)