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Die Bundeslandwirtschaftsministerin will das EU-Gentechnikrecht ändern

- Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner hält die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) über Gentechnik-Scheren wie CRISPR/Cas für falsch und zieht eine Änderung des EU-Gentechnikrechts in Betracht. Dies geht aus einer Meldung der Nachrichtenagentur Reuters hervor.

„Die klassische grüne Gentechnik mit CRISPR/Cas in einen Topf zu werden, halte ich für sachlich falsch” sagte die Ministerin Reuters. Man müsse eine Debatte führen, „die wissenschaftsbasiert ist und nicht nach Stimmungen geht.” Ob es zu Gesetzesänderungen komme, werde man sehen. „Wir müssen achtgeben, dass wir nicht aus Luxuspositionen des Überflusses heraus in Europa eine neue Technologie vor die Tür setzen”, zitierte Reuters die Ministerin. Die neue Technologie könne die Lösung für landwirtschaftliche Probleme werden. “Damit könnten beispielsweise dürre-resistente Pflanzen gezüchtet werden.”

VLOG-Geschäftsführer Alexander Hissting hat für die aufkommende Debatte wenig Verständnis: „Die Entscheidung des EuGH hat endlich Rechtssicherheit geschaffen und zudem das Vorsorgeprinzip als Maßstab für die Bewertung von Gentechnik gestärkt.“ Mit ihren Äußerungen säe die Ministerin neue Unsicherheiten anstatt engagiert die Chancen zu nutzen, die sich aus dem EuGH-Urteil für die gentechnikfreie Land- und Lebensmittelwirtschaft in der EU ergäben.

Auch bei SPD und Grünen sei der Vorstoß der Ministerin auf Kritik gestoßen, meldete Reuters. Der Gerichtshof habe klargestellt, dass neue Gentechnikverfahren, wie die Gen-Schere CRISPR/Cas und die damit erzeugten Produkte dem Gentechnikrecht unterliegen, sagte der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Fraktion, Matthias Miersch, der Agentur: „Das Urteil des EuGH sollte auch die Bundeslandwirtschaftsministerin anerkennen.” Harald Ebner, der Gentechnik-Sprecher der grünen Bundestagsfraktion, warf der Ministerin vor, Klöckner stimme „nach kürzester Schamfrist voll ein in den Chor der Gentechnik-Lobby, der sich seit dem Gentechnik-Urteil überschlägt in schriller Richterschelte und Forderungen nach Gesetzesänderungen.“

Eine Änderung des EU-Gentechnikrechts hatte eine Woche zuvor der Bioökonomierat gefordert. Er besteht aus 17 Vertretern von Wissenschaft und Industrie und berät die Bundesregierung seit 2009. In ihrer Stellungnahme plädierten die Forscher für eine „Regulierung, die zwischen Mutationen und Gentransfers unterscheidet und risikoorientierte Verfahren für die Zulassung und Freisetzung vorsieht“. Punktmutationen oder Erbgutänderungen, die nur wenige Basenpaare umfassen, sollten nicht reguliert werden.

VLOG-Geschäftsführer Alexander Hissting vermisst in dieser Stellungnahme das Vorsorgeprinzip, dem das EU-Gentechnikrecht verpflichtet sei. „Im Vordergrund steht hier offensichlich die Sorge, wissenschaftliche Erkenntnisse nicht schnell genug vermarkten zu können.“ Es sei zu befürchten, dass aufgrund dieser wirtschaftlichen Interessen die Debatte um das EU-Gentechnikrecht weiter gehe.

Reuters: Klöckner will gegen Einschränkungen neuer Gentechnik angehen (05.09.18)

Reuters: SPD und Grüne kritisieren Klöckners Gentechnik-Vorstoß (06.09.18)

Bioökonomierat: Genome Editing: Europa benötigt ein neues Gentechnikrecht (30.08.2018)

VLOG: Das EuGH-Urteil zu CRISPR/Cas stärkt das Vorsorgeprinzip (27.07.2018)