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EU-Deregulierung: Bio-Saatgut als Lösung für „Ohne Gentechnik“
Wenn die neuen EU-Regeln ab Sommer 2028 angewendet werden, entfällt die bisherige gesetzliche Gentechnik-Pflichtkennzeichnung für einen Großteil der NGT-Pflanzen, obwohl sie weiterhin als „gentechnisch veränderte Organismen“ (GVO) gelten, die bei Bio- und „Ohne Gentechnik“-Lebensmitteln nicht verwendet werden dürfen.
Konventionelles Saatgut wird deshalb eine erhebliche Anfälligkeit für NGT-Kontaminationen haben. Daher wird, wer künftig sicher gentechnikfrei anbauen möchte, zunächst auf ökologisches Saat- und Pflanzengut zurückgreifen – zumindest bis ausreichende Nachweismethoden etabliert sind.
Abhängigkeit von konventionellem Saatgut erhöht NGT-Anfälligkeit
Die Einführung von NGT ohne verpflichtende Kennzeichnung stellt die Rückverfolgbarkeit von Bio- und „Ohne Gentechnik“-Produkten vor große Herausforderungen. Denn das Risiko wird damit auf die regionale Züchtung und Saatgutvermehrung verlagert.
Kulturen wie Mais, Raps und Sonnenblumen tragen das höchste Risiko, da das Erntegut das Saatgut selbst ist, was sie sowohl während der Vermehrung als auch während Anbaus auf dem Feld anfällig für Kontaminationen macht. Gemüse und Salate gelten als etwas risikoärmer, da sie wegen ihrer grünen Blätter und nicht wegen ihrer Samen geerntet werden.
EU-Öko-Verordnung: Ziel sind 100 Prozent Bio-Saatgut bis 2037
Bisher stammt erst etwa die Hälfte des im Biopflanzenbau verwendeten Saatguts aus ökologischer Züchtung, da bei vielen Kulturen ausreichendes Vermehrungsmaterial fehlt. Der Rest wird konventionell produziert. Bis 2037 soll sich das ändern: Dann müssen nach EU-Öko-Verordnung alle pflanzlichen Bio-Lebensmittel aus ökologischem Saat- und Pflanzengut hergestellt sein.
Dieses Ziel ist laut dem Forschungsinstitut für biologischen Landbau (FiBL) eine Herausforderung, auch wegen der bisher geringen Nachfrage nach Bio-Saatgut. Wenn die jetzt durch konventionelle „Ohne Gentechnik“-Produzenten zunimmt, könnte das also durchaus hilfreich sein.
Datenbank sorgt für mehr Transparenz
Die vom FiBL aufgesetzte europäische Datenbank „organicXseed“ sorgt für Transparenz. Dort können Landwirt:innen die Verfügbarkeit von Bio-Saatgut prüfen, bevor sie Ausnahmegenehmigungen für nicht-ökologisches Saatgut beantragen.
Behörden müssen Register für NGT1 Pflanzen bereitstellen
Beim Non-GMO-Summit 2026 forderte Dr. Freya Schäfer vom FiBL eine Aktualisierung der Geschäftsbedingungen für nationale und europäische Bio-Datenbanken, um sicherzustellen, dass jedes als ökologisch gelistete Saatgut nachweislich frei von NGT-Kontaminationen ist. Die zuständigen Behörden müssten ein Register aller NGT-Sorten bereitstellen, um sicherzustellen, dass diese vom Ausnahmegenehmigungsverfahren für Bio-Landwirte ausgeschlossen werden.
Risiko minimieren durch Vorsorgemaßnahmen und Ausbau gentechnikfreier Züchtungsprogramme
Um Auskreuzungen und Verunreinigungen zu vermeiden, müssen auch landwirtschaftliche Betriebe und Saatgutunternehmen konsequent geeignete Vorsorgemaßnahmen umsetzen, wie ausreichende räumlicher Abstände bei fremdbefruchtenden Kulturen sowie sorgfältige Reinigung von Maschinen und Geräten vor und nach ihrem Einsatz.
Gleichzeitig bestünde ein dringender Bedarf an der Förderung regionaler gentechnikfreier Züchtungsprogramme und an mehr Transparenz entlang der Saatgut- und Wertschöpfungsketten, etwa durch den Ausbau entsprechender Informations- und Datenbanksysteme, so Freya Schäfer. Vorerst bliebe jedoch der Einsatz von zertifiziertem Bio-Saatgut für landwirtschaftliche Betriebe die wirksamste Möglichkeit, Risiken für eine Kontaminierung zu minimieren und eine Produktion ohne NGT sicherzustellen.
Smart Seed Choices: Minimising GMO Contanimation Risk on Farms, Dr. Freya Schäfer (FiBL)
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