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EU-konformes „Ohne Gentechnik“ in Südtirol
„Von allem Anfang an haben wir uns gegen die Aussaat gentechnisch veränderten Saatguts gewehrt, um Südtirols Landwirtschaft gentechnikfrei zu halten“, sagte Südtirols Landeshauptmann Luis Durnwalder. Die neuen Vorschriften seien vor der Abstimmung im Landtag mit den Brüsseler Beamten besprochen worden. „Wir haben uns für strenge Regeln entschieden, weil wir Etikettenschwindel verhindern wollen“, so Durnwalder. Eine der Neuerungen: statt „gentechnikfrei“ steht künftig „ohne Gentechnik“ auf den Produkten.
Bei den tierischen Erzeugnissen stimmen die meisten Änderungen mit dem EG-Gentechnik-Durchführungsgesetz (EGGenTDurchfG) aus Deutschland überein. Es gibt einen kleinen Unterschied bei den Fütterungsfristen für Milchkühe. So dürfen Kühe – genau wie in Österreich – bis zu zwei Wochen vor der Verarbeitung der Milch noch mit gentechnisch veränderten Pflanzen gefüttert werden. In Deutschland sind es hingegen drei Monate. Bei den übrigen Tieren bzw. bei der Rindfleischproduktion gelten aber auch in Südtirol die gleichen Fristen wie in Deutschland.
Über die jeweilige Kennzeichnung mit der Aufschrift „Ohne Gentechnik“ muss in Südtirol künftig ein eigenes Komitee entscheiden, das von der Landesregierung ernannt wird und Vertreter von Behörden, Industrie, Bauernverband und Verbraucherzentrale versammeln soll. Die Genehmigung ist, anders als hierzulande, nur 4 Jahre gültig. Eine externe Zertifizierung ist nicht vorgeschrieben. Anders als das EGGenTDurchfG, sieht das Südtiroler Landesgesetz auch eine Kennzeichnung von Futtermittel vor. Sie können mit dem Vermerk „geeignet zur Herstellung von Lebensmitteln 'ohne GVO'“ versehen werden. Die neuen Vorschriften sind seit dem 07. August in Kraft.
Landesregierung Bozen Südtirol: Gentechnikfreie Lebensmittel: Neue Regeln in Kraft (08.08.13)