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Verunreinigungsgefahr im Blick: EU-Freisetzungsversuche und gemeldete GV-Risiken in 2025
Unter einem sogenannten Freisetzungsversuch versteht man einen genehmigungspflichtigen Freilandversuch mit GVO. Gentechnisch veränderte Pflanzen werden von der Behörde des jeweiligen EU-Mitgliedslands auf Freisetzung geprüft und zugelassen, um zu Forschungszwecken angebaut zu werden. Erteilte Genehmigungen werden pro bestimmten Organismus und Standort für einen begrenzten Zeitraum ausgestellt. Eine Freisetzung darf damit offiziell durchgeführt werden, muss aber nicht tatsächlich erfolgen.
Laut des EU-Verzeichnisses zu GVO-Freisetzungsversuchen wurden vergangenes Jahr in sechs europäischen Ländern 27 Freisetzungsversuche zugelassen und damit möglicherweise in der EU angebaut. Darunter fünf Versuche mit Kartoffeln in Schweden und Dänemark, vier Versuche mit Mais in Belgien und Spanien, drei Versuche mit Reis in Spanien und Italien und ein Versuch mit Soja in Spanien. Eine vollständige Übersicht von beantragten und bewilligten GV-Freisetzungsversuchen finden Sie im EU-Verzeichnis zu GVO-Freisetzungsversuchen unter Part B notifications (experimental releases) mit dem Filter „GM Plants“. Dort können Angaben zum genauen Ort des Versuchs eingesehen werden. In Deutschland finden aktuell keine Freisetzungsversuche statt.
Obwohl die Ernte nicht in Verkehr gebracht werden darf, sollten auch Freisetzungsversuche für die Überwachung der „Ohne Gentechnik“-Lieferketten berücksichtigt werden, da sie GV-Verschleppungen verursachen können. Ohne Zulassung für die kommerzielle Nutzung der GV-Pflanze, was bei Versuchen üblich ist, gilt für Verschleppungen eine Nulltoleranz. Jegliche Verunreinigung mit Pflanzen des Freisetzungsversuchs wäre dann illegal.
Meldungen zu GVO im EU-Schnellwarnsystem
Das RASFF, ein Schnellwarnsystem für Lebens- und Futtermittel in der EU, unterstützt die Lebensmittelsicherheitsbehörden länderübergreifend dabei, im Falle einer durch Lebens- oder Futtermittel verursachte Gesundheitsbedrohung schnell zu reagieren. Im Jahr 2025 gab es zehn Meldungen aus dem Bereich gentechnisch veränderte Organismen in Lebens- und Futtermitteln:
- In chinesischer Miso-Paste wurden vier Mal GV-Bestandteile im Reis gefunden, weitere Funde gab es in chinesischen Reisprodukten (Reisnudeln, Reiskuchen).
- Nicht zugelassene GVO in Futtermitteln wurde in Leinsamen aus der Ukraine und Russland und in Mais aus Kanada gefunden.
- Ein Snack auf Getreidebasis aus Syrien wurde fälschlicherweise nicht als gentechnisch verändert gekennzeichnet.
- Nicht zugelassene GVO in grüner Papaya aus Thailand wurde in Belgien sichergestellt.
Sollten diese Produkte in der VLOG-Produktion eingesetzt oder verarbeitet werden, sollte ein besonderes Augenmerk auf analytische Tests gelegt werden. Aktuelle Meldungen aus dem Bereich GVO sind über die RASFF Suche und dem Filter „Risk – ‚GMO/novel food‘ und ‚genetically modified‘“ zu finden.
Der VLOG informiert regelmäßig über Meldungen aus dem EU-Verzeichnis zu Freisetzungsversuchen und die des RASFF, um die Absicherung der „Ohne Gentechnik“ Wertschöpfungsketten weiter zu verbessern. Landwirt:innen, Lebensmittelhersteller und Zertifizierungsstellen können mit diesen Informationen die Risiken für Verschleppungen mit GVO in „Ohne Gentechnik“-Wertschöpfungsketten besser beurteilen und ggf. Vorkehrungen treffen. Die Veröffentlichung erfolgt über den VLOG-Newsletter in der Regel einmal im Jahr. Sollte es relevante Neuerungen geben, informieren wir zusätzlich darüber.
Neuer VLOG-Service zu EU-Freisetzungsversuchen und Schnellwarnsystem