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Fachbehörden beschreiben aktuelle Anwendungen von Genome Editing

- Die Fachbehörden des Bundeslandwirtschaftsministeriums (BMEL) haben einen Bericht zum Stand des Genome Editings vorgelegt. Sie sehen in den neuen gentechnischen Verfahren kaum Risiken und betonen deren Chance für die Pflanzen- und Tierzüchtung. Auf die strittige rechtliche Einordnung von Genome Editing-Verfahren geht der Bericht nicht ein.

Die an dem Bericht beteiligten Behörden beschreiben ausführlich aktuelle und geplante Anwendungen der neuen Verfahren. Zusammenfassend heißt es, Genome Editing-Methoden würden in der Pflanzen- und Tierzucht „zur Förderung der Krankheitsresistenz, Toleranz gegen widrige Umweltbedingungen, Anpassungen an Produktionstechniken und zur Veränderung von Produkteigenschaften eingesetzt.“ Als konkrete Beispiele bei Pflanzen werden erwähnt: Ein Raps mit Toleranz gegen den Wirkstoff Imidazolinon und verwandte Herbizide, ein Mehltau-resistenter Weizen, ein gegen Braunfäule resistenter Reis sowie eine Gurke, die gegen verschiedene Viren resistent gemacht wurde. Als „intensiv bearbeitete Kulturart“ nennt der Bericht Reis. Hier seien mit der Gentechnik-Schere CRISPR/Cas bereits mehrere Produkteigenschaften geändert worden: Die Stärkezusammensetzung sowie Ertragsfaktoren wie Kornanzahl, Ährenaufbau, Korngröße und Pflanzenform. Auch sei es gelungen, den Duft von Duftreis auf gewöhnliche Reissorten zu übertragen. Neben Reis sei auch bei Mais und Kartoffel die Stärkezusammensetzung geändert worden. Der Bericht erwähnt auch Champignons, die nach der Ernte nicht so schnell braun werden oder Sojabohnen mit geänderter Fettzusammensetzung. Ein Großteil dieser Pflanzen wird bereits in Feldversuchen getestet. Noch aufs Labor beschränkt sind Vorhaben, die Produktion von Allergenen in Pflanzen abzuschalten. „Dies könnte neben Gluten im Weizen auch Allergene bei der Erdnuss und dem Apfel beinhalten“, heißt es im Bericht.

Auch bei Tieren sind Allergene ein Thema: So ist es laut Bericht bereits gelungen, Tiere so zu verändern, dass sie Kuhmilch und Hühnereier ohne die jeweiligen Hauptallergene erzeugen. Auch wurden bereits Schweine und Rinder gegen bestimmte Krankheiten resistent gemacht. Bei Rind, Schwein, Schaf und Ziege sei erfolgreich gezeigt worden, wie sich der Anteil der Skelettmuskulatur vergrößern lasse. Solche Tiere liefern dann mehr verwertbares Fleisch. Auch die Hornlosigkeit von Kühen ist ein Thema, an dem die Gentechniker arbeiten.

Der Behördenbericht befasst sich auch mit der Nachweisbarkeit solcher Eingriffe. „Die Identifizierung eines genom-editierten Organismus und die Unterscheidung von anderen Organismen sind nur unter bestimmten Voraussetzungen und nur im Vergleich zu einer Referenz eindeutig möglich“, heißt es in der Zusammenfassung. Nur ergänzende Informationen würden eine Rückverfolgbarkeit im Einzelfall ermöglichen. „Ob nachgewiesene genetische Veränderungen durch Techniken des Genome Editing oder andere Techniken erzeugt wurden, ist nicht zweifelsfrei zu klären.“ Der VLOG sieht dadurch seine Forderung bestätigt, dass mit Genome Editing hergestellte Organismen der strikten Kontrolle und durchgehenden Kennzeichnung des Gentechnikrechts unterworfen werden müssen.

Wissenschaftlicher Bericht der Fachbehörden im Geschäftsbereich des BMEL zu den neuen Techniken in der Pflanzenzüchtung und der Tierzucht (ursprünglich vom 23.11.2017) überarbeitete Version vom 22.02.2018

VLOG: Bundesregierung soll neue Gentechnikverfahren strikt regulieren (27.09.2017)

VLOG Positionspapier neue Gentechnik Verfahren (25.10.2016)