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Fachgespräch im Bundestag - Neue Gentechnik: Nachweisverfahren anwenden, Gentechnikfreiheit sichern!

- Auch „neue Gentechnik“ ist Gentechnik, stellte der Europäische Gerichtshof 2018 klar. Um sicherzustellen, dass keine illegalen Gentechnik-Pflanzen in unsere Lebens- und Futtermittel gelangen, braucht es den Einsatz verlässlicher Nachweisverfahren. Das war am 24.02.2020 Thema eines Fachgesprächs mit Behördenvertretern und anderen Experten im Bundestag.

Deutscher Bundestag, Foto © Simone M. Neumann

Vor fast einem halben Jahr hat der VLOG gemeinsam mit Greenpeace und weiteren Organisationen das erste frei verfügbare Nachweisverfahren für eine „Neue Gentechnik“-Pflanze vorgestellt. Heute findet im Bundestag ein Fachgespräch zu diesem Thema statt. Dazu erklärt VLOG-Geschäftsführer Alexander Hissting:

„Es ist gut, dass dieses wichtige Thema im Bundestag beraten wird. Wir freuen uns über den Austausch namhafter Fachleute über Nachweisverfahren für Pflanzen aus ‚neuer Gentechnik‘ und hoffen, dass er deren Einsatz beflügelt. Es ist höchste Zeit, dass das neue Nachweisverfahren für Cibus-‚Gene Editing‘-Raps endlich in den routinemäßigen Gentechnik-Kontrollen der Bundesländer eingesetzt wird. Nur so kann sichergestellt werden, dass diese illegale Gentechnik-Pflanze nicht in unsere Lebens- und Futtermittel gelangt. Das ist essenziell für Verbraucherinnen und Verbraucher und die ganze Lebensmittelwirtschaft – ganz besonders für den „Ohne Gentechnik“- und Bio-Sektor.

Spätestens seit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) von 2018 ist klar, dass auch für ‚neue Gentechnik‘ dieselben Regeln gelten wie für ‚alte Gentechnik‘. Die lassen sich aber nur kontrollieren und durchsetzen, wenn die Produkte auch nachweisbar sind. Weil Behörden es versäumt hatten, hat der VLOG gemeinsam mit mehreren Partnern im September 2020 das erste Open-Source-Nachweisverfahren für die erste marktrelevante ‚Gene Editing‘-Pflanze vorgestellt, eine Rapslinie der US-Firma Cibus.

Dieses Nachweisverfahren wurde vom österreichischen Umweltbundesamt validiert und inzwischen vom deutschen Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) und vom europäischen Netzwerk der Gentechnik-Labore (ENGL) für funktionsfähig befunden. Der Gentechnikrecht-Experte Dr. Georg Buchholz hat klar herausgearbeitet, dass das Verfahren den EU-Anforderungen für Nachweise gentechnisch veränderter Organismen (GVO) genügt. Die Europäische Lebensmittelsicherheitsbehörde hat noch einmal klargestellt, dass Cibus-Raps eindeutig ein GVO ist.

Mehrere renommierte Fachlabore in Deutschland und Österreich bieten das Cibus-Nachweisverfahren bereits an. Der VLOG und die österreichische ARGE Gentechnik-frei setzen es im Rahmen ihrer Qualitätskontrollen schon ein – bisher glücklicherweise ohne Beanstandungen. Es gibt also keinen Grund mehr, den Cibus-Test nicht endlich auch in den regulären Gentechnik-Kontrollen der Behörden anzuwenden!
Funktionierende Nachweisverfahren für Produkte der ‚Neue Gentechnik‘-Verfahren sind auch ein gewichtiges Argument für die künftige Regulierung derartiger GVO. Spätestens, wenn die EU-Kommission im April 2021 ihre Studie dazu vorstellt, dürfte die Debatte um die Regulierung ‚neuer Gentechnik‘ erneut aufflammen – und auch in konkrete Gesetzgebung münden.“

Hintergrund und weitere Informationen

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