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Polen legt Gesetzentwurf für Gentechnikfrei-Auslobung vor

- Die polnische Regierung will ihr Gesetz über die Lebensmittel- und Ernährungssicherheit um Regelungen für eine Auslobung gentechnikfreier Lebensmittel ergänzen. Der Entwurf dafür wurde bei der EU zur Notifizierung angemeldet und soll nun vom polnischen Parlament verabschiedet werden.

Damit können polnische Lebensmittel voraussichtlich bald mit „wolne od GMO”, also „GVO-frei“ ausgelobt werden. Ein einheitliches Logo dafür soll das Landwirtschaftsministerium per Verordnung festlegen. Welche Voraussetzungen ein Lebensmittel erfüllen muss, damit es das Logo tragen darf, regelt der Gesetzentwurf detailliert. Dabei orientiert er sich stark an den Vorgaben der Codex-Richtlinie aus Österreich.

  • Für die Herstellung von Lebensmittel, Futtermittel und Zutaten gilt ein Toleranzwert für zufällige oder technisch nicht zu vermeidende Verschleppungen gentechnisch veränderter Organismen von 0,9 Prozent je Zutat.
  • Lebensmittelzutaten und –zusätze dürfen nicht durch gentechnisch veränderte Mikroorganismen hergestellt worden sein.
  • Für tierische Produkte gelten Umstellungsfristen, während derer die Tiere GVO-frei gefüttert werden müssen, bevor das Produkt als GVO-frei vermarktet werden darf. Die Frist beträgt für milchproduzierende Tiere zwei Wochen, für Geflügel für die Eiererzeugung sechs Wochen und für Rinder für die Fleischerzeugung zwölf Monate. Schweine, Ziegen und Schafe für die Fleischerzeugung sowie Tiere in der Aquakultur müssen während der gesamten Mastzeit gentechnikfrei ernährt werden. Für alle anderen Tiere ist eine solche Fütterung von Geburt an vorgeschrieben.
  • Die Einhaltung dieser Vorgaben sollen Zertifizierungsstellen regelmäßig kontrollieren. Sie werden durch das Landwirtschaftsministerium zugelassen, das auch die Gebühren für die Zertifizierung vorgibt.

Aus dem Gesetzesentwurf geht nicht hervor, in wieweit Zertifizierungen aus dem Ausland als gleichwertig anerkannt werden können. „Der VLOG wird hierzu das Gespräch mit den polnischen Behörden suchen“, kündigte VLOG-Geschäftsführer Alexander Hissting an. Er begrüßte den Schritt der polnischen Regierung: „Eine solche Regelung schafft mehr Transparenz für die Verbraucher und sie kann die Produktion gentechnikfreier Lebensmittel voranbringen, wie die Marktentwicklung in Österreich und Deutschland zeigt.“ Auch für den Handel mit gentechnikfrei hergestellten Lebensmitteln ergäben sich neue Möglichkeiten. „Doch um diese Möglichkeiten auszuschöpfen ist es dringend notwendig, die Kriterien für eine "Ohne Gentechnik"-Kennzeichnung europaweit zu harmonisieren“, sagte Hissting.

Nach Deutschland, Österreich, Slowenien, Frankreich, Luxemburg, Italien und der Schweiz legt mit Polen nun ein weiteres Land spezielle Anforderungen an eine "Ohne Gentechnik"-Kennzeichnung fest. Ungarn und mehrere Staaten Südosteuropas planen ebenfalls, solche Regelungen einzuführen, manche stehen bereits kurz davor. „Mit jedem weiteren Land kommen neue, leicht unterschiedliche Anforderungen auf die Landwirtschaft und Lebensmittelproduzenten zu“, beschreibt Hissting das Problem. „Der grenzüberschreitende Handel wird durch die unterschiedlichen Anforderungen deutlich behindert.“ Da die EU-Kommission keinen Bedarf für eine vereinheitlichte Kennzeichnung sieht, setzt der VLOG auf die Eigeninitiative der Branche und nationaler Regierungen. Ein erster Schritt dazu war die vor einem Jahr beschlossene Deklaration von Wien. Deren Unterzeichner - darunter der VLOG - wollen sich aktiv für einheitliche europäische Regelungen einsetzen.

Der polnische Gesetzentwurf

Vienna Declaration

VLOG: Branche setzt auf Harmonisierung der Kennzeichnung (29.04.2016)

VLOG: EU-Kommission drückt sich vor Harmonisierung (23.07.15)