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Umstellung: „VLOG geprüft“ wird Gewährleistungsmarke
Bisher war das „VLOG geprüft“-Siegel als „Individualmarke“ geschützt. Die inzwischen speziell für Gütesiegel geschaffene „Gewährleistungsmarke“ passt von den Merkmalen her jedoch weitaus besser zum „VLOG geprüft“-Siegel und bietet unter anderem mehr Rechtssicherheit. Die Konditionen für Siegelnutzer ändern sich durch die Umstellung nicht, Wert und rechtliche Stellung des Siegels werden sogar verbessert.
Über 5 Jahre „VLOG geprüft“-Siegel
Das „VLOG geprüft“-Siegel ist kennzeichenrechtlich als Wort-Bildmarke geschützt. Der VLOG vergibt als Inhaber der Marke exklusiv Lizenzen für die Nutzung des Siegels. Das Siegel wurde vor über 5 Jahren als Individualmarke beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) angemeldet.
Gewährleistungsmarke steht für Transparenz, Neutralität und Rechtssicherheit
2019 wurde die neue Kategorie „Gewährleistungsmarke“ speziell für die Vergabe von Gütesiegeln oder Prüfzeichen wie das „VLOG geprüft“-Siegel geschaffen. Sie zeichnet sich durch besondere Transparenz, Neutralität und umfangreiche Überprüfungs- und Überwachungspflichten für den Markeninhaber aus. Das nimmt der VLOG zum Anlass, das „VLOG geprüft“-Siegel beim EUIPO als Gewährleistungsmarke anzumelden.
Übergangsregelung im neuen Lizenzvertrag
Die Lizenz an den bisherigen Individualmarken besteht auch in den neuen Lizenzverträgen fort, bis sie mit Eintragung der Gewährleistungsmarke im Markenregister ersetzt werden. Durch diese Übergangsregelung im neuen Lizenzvertrag ist es nicht erforderlich, den Lizenzvertrag mit Markeneintragung erneut anzupassen.