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BVL begrüßt Cibus-Test: Es geht um die Mutation, nicht um deren Ursache
„Die Ursache der Punktmutation ist nicht die Frage eines Nachweises“ sagte Dr. Lutz Grohmann aus der Gentechnik-Fachabteilung des BVL beim Online-Fachgespräch der Grünen Bundestagsfraktion am 24.02.2021. Grohmann schloss sich damit ausdrücklich der Einschätzung des Gentechnikrecht-Experten Rechtsanwalt Dr. Georg Buchholz an, der diesen Aspekt bereits im Oktober 2020 im Auftrag des VLOG in einem Brief an die EU-Kommission deutlich gemacht hatte.
Neue Einsichten beim BVL: Mutations-Ursache muss nicht identifiziert werden
Das ist eine bemerkenswerte neue Einsicht, denn das BVL und später auch das Europäische Netzwerk der Gentechnik-Labore (ENGL) hatten zunächst bemängelt, dass das neue Nachweisverfahren „nur“ die Veränderung im Erbgut, aber nicht deren Ursache identifizieren könne – und damit nicht „gerichtsfest“ sei. Diese Einschätzung hat sich offenbar geändert. Das BVL stellte auch nicht mehr grundsätzlich in Frage, dass es sich bei den Cibus-Rapslinien, für die der Test entwickelt wurde, um „Gene Editing“-Gentechnik handelt.
Die entscheidende und laut BVL schwierige Frage sei die eindeutige Identifikation der Mutation und ihre Abgrenzung zu anderen verwandten Pflanzen mit sehr ähnlicher Mutation. Rechtsanwalt Buchholz vertrat dagegen die Auffassung, dass auch ein hinreichender Verdacht – durch ein positives Testergebnis – Behörden dazu verpflichte aktiv zu werden. Könne der Verdacht auch vom Hersteller oder Importeur nicht ausgeräumt werden, dürfe man das betroffene Produkt als „nicht ausgeräumten Verdacht nicht in die EU lassen“.
Das BVL hat das neue Open-Source-Nachweisverfahren für Cibus-Raps inzwischen gründlich geprüft und kündigte an, im März seine Ergebnisse dazu vorzustellen.
Wonach suchen? Referenzmaterial und internationale Register
Unter anderem Dr. Konstantin Rizos vom Testlabor Foodchain ID thematisierte die Schwierigkeit, Referenzmaterial solcher nicht zugelassenen Gentechnik-Pflanzen zu beschaffen. Auch das BVL beklagte die kaum vorhandene Kooperationsbereitschaft der Saatgutfirmen in dieser Frage.
Denn eine weitere Herausforderung beim Nachweis nicht zugelassener gentechnisch veränderter Organismen ist, dass man zunächst wissen muss, wonach man sucht – dass die Mutationen also bekannt sein müssen. Dr. Margret Engelhard vom Bundesamt für Naturschutz forderte deshalb die Stärkung und den Ausbau internationaler Register, in denen solche Informationen öffentlich zugänglich hinterlegt werden müssen.
Grüne: Verbraucher wollen keine Gentechnik – Nachweisverfahren überfällig
Der Grünen-Fraktionsvorsitzende Anton Hofreiter hob den Erfolg des „Ohne GenTechnik“-Siegels hervor. Verbraucher lehnten Gentechnik in Lebensmitteln ab, deshalb seien Regulierung und Nachweisverfahren nötig. Sein Kollege Harald Ebner, Gentechnik-Experte der Fraktion, äußerste sein Erstaunen, dass die Nachweis-Forschung offenbar erst ganz am Anfang stehe, obwohl die neuen Gentechnik-Verfahren schon seit einigen Jahren angewendet werden. Fehlende Nachweisverfahren würden das Ende der Risikobewertung und der Möglichkeit zu kennzeichnen bedeuten, so Ebner, und fragte „kapituliert hier der Rechtsstaat?“.
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