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Der Gesetzentwurf für nationale Anbauverbote ist gescheitert
Die EU ermöglicht seit 2015 mit ihrer so genannten Opt-out-Regelung, dass Mitgliedsstaaten den Anbau von GVO verbieten können, auch wenn diese in der EU zugelassenen sind – wie etwa der GVO-Mais MON 810. Bundesagrarminister Christian Schmidt wollte mit einem Gesetzentwurf regeln, wie ein solches nationales Anbauverbot in Deutschland umzusetzen ist. Seine Vorschläge wurden von Bio- und Umweltverbänden ebenso wie von den Bundesländern kritisiert. Nach deren Ansicht enthalten sie eine Vielzahl komplizierter Regelungen und hätten bundeseinheitliche Anbauverbote unmöglich gemacht. Auch der VLOG hatte in seiner Stellungnahme vor der „Gefahr eines Flickenteppichs mit GV-Anbau in einzelnen Bundesländern“ gewarnt und konkrete Änderungsvorschläge vorgelegt.
Auch die SPD-Bundestagsfraktion hatte Änderungen am Gesetzentwurf verlangt. „Wir brauchen eine rechtssichere, klare und unkomplizierte Regelung auf Bundesebene, mit der der Anbau von GVO bundesweit einheitlich verboten werden kann“, sagte die SPD-Abgeordnete Elvira Drobinski-Weiß der Nachrichtenagentur Reuters. Mit den CDU-Agrarpolitikern habe man gute Kompromisse erarbeitet, allerdings hätten die Forschungspolitiker in der Unionsfraktion ihr Veto eingelegt. Deshalb erklärte die SPD den Entwurf für gescheitert „Ohne Änderungen war das für uns nicht tragbar,“ zitierte Reuters die Abgeordnete.
Für den VLOG begrüßte Alexander Hissting das Scheitern des Entwurfs: „Dass in der Bundesrepublik aktuell keine GV-Pflanzen angebaut werden dürfen, ist für unsere Mitglieder ein großer Standortvorteil. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung hätte den Erhalt dieses Standortvorteils für die Zukunft leichtfertig riskiert“, erläutert Hissting. Nun habe die nächste Bundesregierung die Chance, das sich rasant entwickelnde Marktsegment von Lebensmitteln mit "Ohne Gentechnik"-Kennzeichung durch ein effektives Verfahren für bundeseinheitliche Anbauverbote dauerhaft zu schützen.
Heike Moldenhauer, Gentechnikexpertin beim Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), lobte die SPD dafür, das sie „diesen verkorksten und hochbürokratischen Gesetzesvorschlag abgelehnt hat.“ Denn damit „wäre die schleichende gentechnische Kontamination von Landwirtschaft und Lebensmittelproduktion vorprogrammiert gewesen.“ Der Bio-Dachverband BÖLW sieht die nächste Bundesregierung „in der Verantwortung, ein Gesetz zu liefern, das die Gentechnikfreiheit auf dem Acker sichert und damit Verbraucher vor Risiken und teureren Lebensmitteln schützt.“ Zeit dafür steht genug zur Verfügung. Denn für die sechs GVO, deren Anbau die EU in nächster Zeit zulassen könnte, haben die jeweiligen Antragsteller bereits verbindlich auf die Gültigkeit der Zulassung in Deutschland verzichtet.
Mitteilung der SPD-Fraktion (18.05.2017)
VLOG: Gesetzentwurf verhindert gentechnikfreien Anbau (18.10.2016)