Behörde räumt ein: Cibus-Raps ist eine Gentechnik-Pflanze
Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zu neuen gentechnischen Verfahren hat zu einer ersten praktischen Konsequenz geführt. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat eingeräumt, dass der herbizidtolerante Raps der Firma Cibus als gentechnisch veränderter Organismus (GVO) zu betrachten ist. Gleichzeitig nahm die Behörde ihren Bescheid vom 5. Februar 2015 zurück, mit dem sie feststellt hatte, dass dieser Raps kein gentechnisch veränderter Organismus im Sinne des Gentechnikgesetzes sei.